Wir gratulieren unserer Auszubildenden Lea Schmidt zur bestandenen Prüfung und freuen uns, dass Sie unser Team jetzt als medizinische Fachangestellte unterstützt.
„Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung per eGK, App oder mit dem Papierausdruck.
Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.
Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.“
Wir bieten Ihnen einen besonderen Service für die digitale Kommunikation mit unserer Praxis.
Mit der Patienten-App von arzt-direkt eröffnen Sie sich einen direkten Draht zu unserer Hausärztlichen-Praxis. Als Ihre Hausarztpraxis bieten wir Ihnen jetzt einen komfortablen Praxis-Chat über unsere arzt-direkt Messenger Funktion. Über diesen sicheren Messenger können Sie nicht nur Befunde oder Laborergebnisse mit uns teilen, sondern auch E-Rezepte und eAUs (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) empfangen. Es ist ganz einfach: Laden Sie vor Ihrem nächsten Praxisbesuch die arzt-direkt App kostenlos aus den Apple und Google Play Stores kostenlos herunter. So wird die digitale Kommunikation mit unserer Praxis zum Kinderspiel.
Weitere Informationen zur Nutzung und den Vorteilen von arzt-direkt finden Sie unter: https://arzt-direkt.de/arzt-direkt-app/
Links zum Download in den Stores.
Voraussetzung für alle diese Leistungen ist natürlich, das die Versichertenkarte (eGK) in dem Quartal eingelesen wurde. Dieses Nadelöhr bleibt leider bestehen.
Leider kommt es in den letzten Monaten zu immer mehr Anfragen für Blutentnahmen, die von uns für Fachärzte durchgeführt werden sollen.
Dies übersteigert unsere Kapazitäten deutlich.
Jeder Facharzt darf auch Blut abnehmen und untersuchen lassen. Deshalb werden wir ab 1. April nur noch in absoluten Ausnahmen für Kollegen Laboruntersuchungen durchführen, wenn wir einen entsprechenden Arztbrief vorliegen haben.
Bitte denken Sie an Ihre Rezeptbestellungen vor Weihnachten. Wir haben bis 23.12.2022 11:00 Uhr geöffnet.
Um die Wartezeit für alle Patienten so kurz wie möglich zu halten, führen wir eine Terminpraxis.
In akuten Fällen bitten wir ebenfalls um telefonische Voranmeldung. Wir planen Sie dann gerne für unsere Akutsprechstunde ein.