Elektronisches Rezept (E-Rezept) 

 

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung per eGK, App oder mit dem Papierausdruck.

Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.

Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.“

(Quelle: BGM https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept#:~:text=Das%20rosafarbene%20Papier%2DRezept%20wurde,App%20oder%20mittels%20Papierausdruck%20einlösen )

 

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Voraussetzung für alle diese Leistungen ist natürlich, das die Versichertenkarte (eGK) in dem Quartal eingelesen wurde. Dieses Nadelöhr bleibt leider bestehen.