Vorsorgeleistungen

Vorsorgeleistungen, die durch die Praxis angeboten werden.

 

Folgend eine Verröffentlichung vom Bundesgesundheitsministerium

Schwere Erkrankungen wie Krebs können uns in jedem Lebensabschnitt treffen. Damit Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden können, bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Früherkennungsuntersuchungen – zum Teil auch als "Vorsorgeuntersuchungen" bezeichnet – an. Die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten sind oftmals besser, wenn eine Krankheit zu einem frühen Zeitpunkt erkannt wird. Früherkennungsuntersuchungen sind ein wesentlicher Teil der Prävention.

Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten richten sich grundsätzlich an augenscheinlich gesunde und beschwerdefreie Personen. Durch Früherkennungsuntersuchungen sollen eine Krankheit oder ihre Vorstufen entdeckt werden, bevor sie Beschwerden auslösen. Aber jeder sollte sich bewusst sein, dass kein Früherkennungsverfahren zu 100 Prozent genau bzw. treffsicher ist; das heißt keine Früherkennungsuntersuchung kann alle Erkrankten sicher als krank und alle Gesunden sicher als gesund identifizieren.

Gesetzlich versicherte Frauen und Männer haben derzeit einen regelmäßigen Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus (sog. "Check-up") sowie von bestimmten Krebserkrankungen.

Wenn Sie regelmäßig an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, kann Ihre Krankenkasse Ihnen dafür einen Bonus gewähren. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten zu Beginn eines Kalenderjahres über Früherkennungsmaßnahmen zu informieren.

Besonders bekannt sind die Früherkennungsuntersuchungen für Schwangere, Neugeborene und Kinder. Gegenüber denen bei Erwachsenen haben Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern vor allem das Ziel, Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einzuleiten. Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf zehn entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9, inklusive U7a), nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine weitere Untersuchung (J1) zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden könnten.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchungen in sogenannten Richtlinien ist die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Leistungserbringern .

Aktuell hat der G-BA die Aufgabe, seine verschiedenen Richtlinien zur Früherkennung an die gesetzlichen Vorgaben des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) sowie des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) anzupassen, die unlängst verabschiedet worden sind. Das betrifft nach dem KFRG die Einführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Und entsprechend den Vorgaben des Präventionsgesetzes müssen die jeweiligen Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen angepasst werden.

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Alexander Gindi Facharzt für Innere Medizin
Katharina Fuhrmann exam. Krankenschwester; VERAH / NäPa, Wundmanagerin, Impfassistentin
Linda Stein Medizinische Fachangestellte; Rettungsassistentin
Sybille Thiel Medizinische Fachangestellte
Susanne Wallinowski examinierte Krankenschwester
Lea Schmidt Medizinische Fachangestellten
Hanna Barton Auszubildende zur medizinischen Fachangestellten
Britta Ewald Bürokauffrau
Heike Strunk Medizinische Fachangestellte, Psychologische Beraterin
Jasmina Fischer Arzthelferin